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Seit 1. Jänner 2018 können Volksbegehren unabhängig vom Hauptwohnsitz zu den Amtszeiten in jeder beliebigen Gemeinde oder online via HELP.gv.at (mit Handy-Signatur oder Bürgerkarte) unterschrieben werden.
Dies gilt sowohl für die Abgabe einer Unterstützungserklärung zur Einleitung eines Volksbegehrens (Einleitungsverfahren) als auch für die Unterzeichnung eines Volksbegehrens (Eintragungsverfahren).
Nachstehend können sie einsehen, welche Volksbegehren momentan unterstützt werden können bzw. für welche Volksbegehren ein Eintragungszeitraum festgelegt wurde:
Bundesministerium Inneres - Volksbegehren
Falls Sie vor einer Gemeindebehörde ihre Unterschrift abgeben möchten, weisen sie ihre Identität mit Hilfe eines Lichtbildausweises (Pass, Personalausweis) nach.
09.05.2018
Aufenthalt
Bauen
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Heirat
Jobs
Kfz
Personalausweis
Pflege
Reisepass
Todesfall
Umzug
Broschüre WSZ Vorderes Zillertal