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Bei der Gemeinde Fügen gelangt die Stelle eines(r) Gemeindearbeiters(in) zur ehestmöglichen Besetzung. Fachliche und körperliche Eignung sowie einwandfreier Leumund und Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates sind Voraussetzung.
Bevorzugt werden Personen mit: Führerschein B, C, Abschluss eines handwerklichen Lehrberufs.
Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des Tiroler Vertragsbedienstetengesetzes 2012 i.d.g.F, Entlohnungsschema II Gruppe p - handwerkliche Verwendung. Arbeitszeit: Vollbeschäftigung bei 40 Wochenstunden.
Bewerbungsansuchen sind bis spätestens Freitag, 27. Mai 2016 mit nachstehenden Unterlagen im Gemeindeamt Fügen einzubringen: Geburtsurkunde, Nachweis der Staatsbürgerschaft, Lebenslauf, Schulentlassungszeugnisse, Gesellenbriefe, Fachprüfungszeugnisse, Kopie des Führerscheins, Nachweis Präsenzdienst.
06.05.2016
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