Novelle Landespolizeigesetz bezüglich Hundehaltung

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Foto für Sprechtage der Tiroler Patientenvertretung

 

Erstmalig einheitlich für alle Gemeinden Tirols wurde im bebauten Gebiet eine Leinen- bzw. Maulkorbpflicht eingeführt.

Im bebauten Gebiet können HundehalterInnen zwischen diesen Varianten wählen. 

In bestimmten Bereichen wie öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkaufszentren, vor Schulen und Kindergärten sind Hunde jedenfalls mit Leine und Maulkorb zu führen.

Ab 1. April 2020 ist von Hundehaltern, die erstmals einen Hund bei der Gemeinde anmelden, ein Sachkundenachweis über eine theoretische Ausbildung zur Hundeführung vorzulegen.

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25.02.2020