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Mit dem Heizkostenzuschuss werden insbesondere einkommensschwächere Haushalte unterstützt. Der Zuschuss kann von 1. Mai bis 31. Oktober 2026 beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt ab September 2026 mit Beginn der Heizsaison.
Höhe des Zuschusses: 250 Euro.
Nicht berechtigt: Bezieherinnen und Bezieher von Mindestsicherung oder Grundversorgung sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen sowie Schüler- und Studentinnenheimen.
Nettoeinkommensgrenzen:
1.435 Euro/Monat für Alleinstehende2.265 Euro/Monat für zwei Personen2.665 Euro/Monat für drei Personen2.965 Euro/Monat für vier Personen300 Euro/Monat für jede weitere Person
Folgeanträge: Personen, denen der Heizkostenzuschuss 2025/2026 bewilligt wurde, erhalten automatisch ein Antragsformular per Post oder E-Mail.Mindestpensionistinnen und Mindestpensionisten mit Ausgleichszulage müssen keinen Antrag stellen – sie erhalten nach Prüfung automatisch ein Zusageschreiben.
Erforderliche Unterlagen: Es müssen keine Unterlagen verpflichtend eingereicht werden. Die Angaben zum Einkommen erfolgen per Erklärung. Stichprobenartige Kontrollen sind möglich.
Was zählt zum Einkommen:Alle Einkünfte aus dem Jahr 2025 aller im Haushalt lebenden Personen (inkl. Sonderzahlungen).
Nicht berücksichtigt werden u. a.: Pflegegeld, Familienbeihilfe, Wohnbeihilfen.Abgezogen werden können z. B.: regelmäßige Unterhaltszahlungen.
Antragstellung:
Mehr Informationen finden Sie unter: www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss
Richtlinie_Heizkostenzuschuss_2026.pdf herunterladen (0.51 MB)
Antragsformular_HKZ_2026.pdf herunterladen (0.18 MB)
01.05.2026
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