Heizkostenzuschuss 2026/2027

ein schwarz-weißes Schild mit einem weißen Buchstaben in der Mitte

Mit dem Heizkostenzuschuss werden insbesondere einkommensschwächere Haushalte unterstützt. Der Zuschuss kann von 1. Mai bis 31. Oktober 2026 beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt ab September 2026 mit Beginn der Heizsaison.

Höhe des Zuschusses: 250 Euro.

Nicht berechtigt: Bezieherinnen und Bezieher von Mindestsicherung oder Grundversorgung sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen sowie Schüler- und Studentinnenheimen.

Nettoeinkommensgrenzen:

1.435 Euro/Monat für Alleinstehende
2.265 Euro/Monat für zwei Personen
2.665 Euro/Monat für drei Personen
2.965 Euro/Monat für vier Personen
300 Euro/Monat für jede weitere Person

Folgeanträge: Personen, denen der Heizkostenzuschuss 2025/2026 bewilligt wurde, erhalten automatisch ein Antragsformular per Post oder E-Mail.
Mindestpensionistinnen und Mindestpensionisten mit Ausgleichszulage müssen keinen Antrag stellen – sie erhalten nach Prüfung automatisch ein Zusageschreiben.

Erforderliche Unterlagen: Es müssen keine Unterlagen verpflichtend eingereicht werden. Die Angaben zum Einkommen erfolgen per Erklärung. Stichprobenartige Kontrollen sind möglich.

Was zählt zum Einkommen:
Alle Einkünfte aus dem Jahr 2025 aller im Haushalt lebenden Personen (inkl. Sonderzahlungen).

Nicht berücksichtigt werden u. a.: Pflegegeld, Familienbeihilfe, Wohnbeihilfen.
Abgezogen werden können z. B.: regelmäßige Unterhaltszahlungen.

Antragstellung:


Mehr Informationen finden Sie unter: www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss

Richtlinie_Heizkostenzuschuss_2026.pdf herunterladen (0.51 MB)

Antragsformular_HKZ_2026.pdf herunterladen (0.18 MB)

01.05.2026