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Das Land Tirol gewährt für die Heizperiode 2015/2016 nach Maßgabe der folgenden Richtlinien einen einmaligen Zuschuss zu den Heizkosten.
Die Höhe des Heizkostenzuschusses beträgt einmalig € 200,00 pro Haushalt.
Um die Gewährung eines Heizkostenzuschusses ist unter Verwerndung des vorgesehenen Antragsformulars im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. November 2015 bei der jeweilis zuständigen Wohnsitzgemeinde anzusuchen.
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30.09.2015
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